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NGOs und Wirtschaftswissenschafter fordern Systemwechsel

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Archiv / steppenwolf (01.12.2006)

"Journalisten sind keine Stalker"

Zeitungsverleger fordern Ausnahmeregelung bei Stalking-Gesetz

Berlin (pte) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) http://www.bdzv.de protestiert gegen das neue Stalking-Gesetz. Der deutsche Bundestag hatte am Donnerstag zur Bekämpfung von Stalking eine neue Regelung verabschiedet, die für Medienvertreter zum Problem werden könnte. Laut BDZV werden Interessen der Presse dabei überhaupt nicht berücksichtigt. Jeder Journalist, der seiner Recherche nachgeht, begebe sich dadurch mit einem Fuß in Richtung Strafbarkeit.

"Wir bedauern, dass keine Ausnahmeregelung für Pressevertreter im Gesetz niedergeschrieben wurde, die ganz deutlich klarmacht: Journalisten sind keine Stalker", sagt Anja Pasquay, Pressesprecherin des BDZV, im Gespräch mit pressetext. Die Branche brauche aber dieses Privileg, um zu verhindern, dass in Zukunft Journalisten auch nur in die Nähe von Stalkern gebracht werden. Die Zeitungsverleger sind der Ansicht, dass es der falsche Weg ist, die Recherchearbeit von Medienvertretern generell unter den Verdacht des Stalkings zu stellen.

Der BDZV hatte sich bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes für eine Ausnahmeregelung stark gemacht. Nun sei der Rechtsweg allerdings ausgeschöpft, meint Pasquay. Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu Fällen kommen wird, wo Journalisten plötzlich mit dem Vorwurf des Stalkings konfrontiert werden. Natürlich spricht sich auch der BDZV für einen gesetzlichen Schutz vor Verfolgung und Psychoterror aus, Pressevertreter sind aber eben keine Stalker, sondern gehen schlichtweg ihrer Arbeit nach.

Quelle: Pressetext