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NGOs und Wirtschaftswissenschafter fordern Systemwechsel

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Europäer "erfanden" die Technik erst acht Jahrhunderte später

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BUND und IPPNW fordern gemeinsam mit Kinderärzten schnelles Handeln

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Weltrekordversuch erinnert die Politik an ihr Versprechen „Bildung für alle bis 2015“


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net.news

net.news / steppenwolf (12.01.2007)

Neues Anti-Terrorgesetz bedroht Internet-Branche

Explosionsartiger Anstieg behördlicher Auskunftsersuchen erwartet

Berlin (pte) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) http://www.eco.de befürchtet mit der in dieser Woche in Kraft getretenen Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBEG) eine enorme Belastung der Internetwirtschaft. Die Ausweitung der Befugnisse des Auskunftsrechts der Nachrichtendienste bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen werde zu einer explosionsartigen Zunahme der Auskunftsersuchen führen, warnt der eco-Verband. "Bereits jetzt ist ein Anstieg der Auskunftsersuchen zu verzeichnen", betont Oliver Süme, eco-Vorstand, im Gespräch mit pressetext.

Der Zuwachs an Anfragen würde auf Kosten der Internetwirtschaft gehen. "Es kann nicht angehen, dass Unternehmen immer stärker als Hilfs-Sheriffs der Ermittlungsorgane in Anspruch genommen werden", empört sich Süme und fordert eine angemessene Entschädigung für den personellen und technischen Aufwand, der von den behördlichen Anfragen verursacht wird. Die Unternehmen sind verpflichtet den Auskunftsersuchen Folge zu leisten, ansonsten drohen Bußgelder. Süme unterstreicht, dass dies vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Kunden gehe.

Laut Süme werde in Zukunft eine verdachtsunabhängige und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten von Telefon, SMS, Internet und E-Mail angestrebt. Dies würde einen erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger bedeuten, so Süme. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble www.bmi.bund.de hingegen versichert, dass mit dem Gesetz nicht in den Kernbereich der Lebensführung der Bürger eingegriffen werde. So würden die Voraussetzungen für die Auskünfte über Verbindungs- und Nutzungsdaten praxisnäher definiert, jedoch werde es keine Auskünfte über die Inhalte der Kommunikation selbst geben. Laut dem Datenschutzexperten Philipp Kramer, Rechtsanwalt und Vorstand der Hamburger Datenschutzgesellschaft http://www.hamdg.de sei das Gesetz ein weiterer Schritt, der den Zugriff auf Daten ausweitet, wie er pressetext gegenüber sagt. Kritiker warnen davor, dass solche Gesetze zu einem Überwachungsstaat führen würden.

Quelle: Pressetext